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Recht. Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB). AGB – September 2020
1. Interpretation "Unternehmen" bedeutet Mobazon GmbH "Kunde" bedeutet Der Käufer von Waren des Unternehmens "Waren" bedeutet Alle von dem Unternehmen an den Kunden verkauften und / oder gelieferten Waren "Begriffe" bedeutet Diese Bedingungen. 2. Anwendung
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren durch das Unternehmen.
2.2 Eine Änderung, Verzichtserklärung oder Streichung einer dieser Bedingungen ist für die Gesellschaft nur dann verbindlich, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich bestätigt wird.
2.3 Der Kunde erkennt an, dass kein Mitarbeiter oder Vertreter der Gesellschaft berechtigt ist, irgendwelche Vertretungen, Gewährleistungen oder Zusagen in Bezug auf die Ware oder den Verkauf der Ware zu machen, außer in diesen Bedingungen ist eine Ermächtigung enthalten.
2.4 Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und alle damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten beruhen ausschließlich auf diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir erkennen nur Bedingungen an, die sich von diesen Bedingungen unterscheiden oder diesen widersprechen, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2.5 Jede Teilnahme an dieser Dienstleistung stellt die Annahme dieser Vereinbarung dar.

3. Preise
3.1 Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung und können bis zur Entrichtung der Anzahlung ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

4. Zahlung
4.1 Zahlungen sind an das Unternehmen ohne Abzug zu leisten, außer in diesen Bedingungen oder in der entsprechenden Rechnung oder Erklärung ist eine abweichende Regelung vereinbart.
4.2 Eine Anzahlung von mindestens 50% des Rechnungspreises muss bei der Bestellung bezahlt werden und die Kaution wird nicht zurückerstattet.
4.3 Wenn Waren mit vom Kunden gewählten Materialien bestellt werden, müssen diese Materialien zum Zeitpunkt der Kaution vollständig bezahlt werden.
4.3 Der Restbetrag des Rechnungspreises muss vor der Warenannahme vollständig bezahlt werden.
4.4 Zinsen sind auf alle fälligen Forderungen zu zahlen. Der Zinssatz beträgt 19% und wird taggen all berechnet.

5. Lieferung
5.1 Der Kunde muss innerhalb von 3 Tagen nach deren Benachrichtigung die Lieferung der Ware abnehmen oder annehmen und den Restbetrag des Rechnungspreises bezahlen.
5.2 Wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung über die Verfügbarkeit abnimmt oder die Lieferung akzeptiert, kann die Gesellschaft diesen Vertrag kündigen, die Kaution behalten und die Ware weiterverkaufen.
5.3 zusätzlich zu Ziffer 4.4 behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Kundenlagerung auf Waren zu erheben, die nicht innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung ihrer Verfügbarkeit zu einem Betrag von EURO 5000,00 pro Woche und pro Teil und je Einheit erhoben oder ausgeliefert werden.
5.4 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Ware ganz oder in Raten zu liefern und vor dem Liefertermin zu liefern, und in diesem Fall darf der Kunde die Lieferung der Ware nicht verweigern.
5.5 Ein Versäumnis der Gesellschaft, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Raten zu erbringen, berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag in Bezug auf den noch nicht abgeschlossenen Restbetrag zurückzuweisen.
5.6 Lieferzeiten sind nur im Sinne eines festen Geschäftsverständnisses verbindlich, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Der von uns angegebene Beginn der Lieferfristen verlangt, dass alle technischen Fragen vollständig aufgehoben wurden, alle Genehmigungen, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zahlungen und Wertpapiere, die pünktlich eingegangen sind und dass die letzten Ausführungsbestimmungen erteilt wurden. Sollte der Besteller verspätet ausstellen, so sind wir berechtigt, über die Ausführungsanweisungen selbst zu entscheiden.
5.7 Das Recht zur Verteidigung des Mangels an Leistung bleibt vorbehalten.
5.8 kommt der Auftraggeber zum Verzug der Annahme oder ist er verpflichtet, andere Mitwirkungspflichten zu verletzen, so sind wir berechtigt, Schadensersatzansprüche für eventuelle Verluste einschließlich etwaiger Aufwendungen zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Ansprüche zu stellen. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen, wird das Risiko eines zufälligen Verlustes oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser in den Verzugsausschluss oder die Verspätung des Schuldners eintritt, an den Besteller weitergegeben.
5.9 besteht ein Verstoß gegen unsere Verpflichtung, und wenn der Besteller ausdrücklich erklärt, dass er die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Verlängerungsfrist ablehnen wird, so hat er nach Ablauf der Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere für die Entschädigung, aus welchen Rechtsgründen, solange eine Handelsfirma nicht vereinbart ist, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir können uns von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschuldigen. Soweit uns eine Entschädigung geboten ist, ist die Höhe der Entschädigung jedoch auf maximal 0,5% pro volle Woche beschränkt

6. Titel
6.1 Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Besteller (bzw. Kunden) über, wenn die Ware vollständig bezahlt worden ist.

7. Risiko und Versicherung
7.1 Das Versendungsrisiko liegt beim Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Lieferort des Kunden oder bei der Abholung, auch wenn der Besitz der Ware zu diesem Zeitpunkt noch nicht an den Besteller (bzw. Kunden) übergegangen ist.
7.2 Der Kunde hat auf eigene Kosten die Ware aufzubewahren und zugunsten der Gesellschaft gegen Diebstahl, Ausfall, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern, dies ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden und bis zum Erhalt der Ware durch die Kunde

8. Ordnungsmaßnahmen
8.1 Sofern der Kunde nicht innerhalb von 2 Tagen nach Abholung oder Zustellung schriftlich rügt, dass die Ware nicht mit den einschlägigen Spezifikationen oder Beschreibungen übereinstimmt, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vertragsgemäß angenommen.

9. Stornierungen
9.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft darf kein Auftrag storniert, geändert oder aufgeschoben werden. Wenn eine solche Zustimmung vorliegt, ist es die Entscheidung der Gesellschaft, dass die Gesellschaft alle Verluste, einschließlich des Verlustes der Gewinne, zurückerstattet und eine Stornierungsgebühr bezahlt hat (die nicht weniger als 50% des Rechnungspreises der Waren beträgt).

10. Beschränkte Haftung
10.1 Unsere Angebote sind immer freibleibend. Sollte die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifiziert sein, so können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen.
10.2 Die Gesellschaft unterliegt keinerlei Haftung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden oder Beschädigungen), und zwar aufgrund einer Verzögerung der Lieferung oder des Verschuldens oder der Mängel der Ware. Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft nicht: (A) verantwortlich ist, wenn die Waren keiner geltenden Sicherheitsnorm oder einer ähnlichen Regelung entsprechen; und (B) haftbar ist für jegliche Ansprüche, Schäden oder Forderungen, die aus einer solchen Nichteinhaltung resultieren. 10.3 Sofern gesetzliche Bestimmungen nach dem Trade Practices Act 1974 oder einem anderen Statut für den Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden (Vertrag) gelten, so ist die Haftung der Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des gesetzlichen Wahlrechts der Gesellschaft begrenzt: A) Ersatz oder Reparatur der Waren oder die Lieferung gleichwertiger Waren; oder B) Zahlung der Kosten für den Ersatz oder die Instandsetzung der Waren oder des Erwerbs gleichwertiger Waren; Und in jedem Fall haftet die Gesellschaft nicht für Folgeschäden oder Schäden oder sonstige direkte oder indirekte Verluste oder Schäden.

11. Gewährleistung
11.1 Alle gelieferten Waren unterliegen den vom Hersteller festgelegten Garantien und unterliegen den vom Hersteller festgelegten Produktnormen.
11.2 Bei der Ermittlung eines Mangels an der Ware hat der Kunde die Gesellschaft unverzüglich schriftlich über diesen Mangel zu informieren. Der Kunde darf keine Abhilfemaßnahmen an fehlerhafte Waren erbringen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung der Gesellschaft zu erlangen.
11.3 Es gelten die §§ 377 ff. HGB für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wobei Mängelrügen spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung bei uns eingehen müssen; bei versteckten Mängeln, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erkennung des Mangels. Werden die Liefergegenstände vom Auftraggeber weiterhin verwendet, beträgt die
11.4 Gewährleistungsfrist 12 Monate nach Inbetriebnahme, höchstens jedoch 18 Monate nach Gefahrübergang. Bei Containern, unabhängig von Satz 1, erlischt die Gewährleistung, nachdem insgesamt 12 Monate oder 18 Monate genutz worden sind. Die Gewährleistungsfrist für ausgetauschte Teile endet, wenn die ursprüngliche Gewährleistungsfrist des Liefergegenstandes abgelaufen ist.
11.5 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass er die Gesellschaft haftet nicht für irgendwelche Ratschläge, die von der Gesellschaft, ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Vertretern in Bezug auf die Eignung für irgendwelche Zwecke der Waren gegeben werden, in die Haftung nimmt.

12. Anzeige und Beispiele
12.1 Jedes vom Kunden geprüfte werbe/Testprodukt oder Muster ist ausschließlich als Anschauungsmaterial für den Kunden bestimmt und stellt keinen Verkauf auf Probe dar.

13. Vertrag
13.1 Die Vertragsbedingungen sind vollständig in diesen Bedingungen enthalten und jede andere von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Unterschrift. Der Vertrag gilt als am Sitz der Gesellschaft, wenn ein Auftrag erteilt wurde und jeglicher Handlungsgrundsatz dort entstanden ist.

15. Recht zum Eingeben von Räumlichkeiten
15.1 Unter den in Ziffer 14 genannten Umständen hat der Kunde: (A) ermächtigt die Gesellschaft selbst, ihren Bevollmächtigten oder Vertretern zu jeder angemessenen Frist, ohne vorherige Ankündigung, (mit Gewalt, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist) und in allen Räumlichkeiten zu bleiben, in denen sich die Waren befinden, um die Waren zu sammeln , Ohne sich einer Schuld zu unterwerfen; und (B) tritt der Gesellschaft alle Rechte des Kunden zur Eintragung und Verbleib in und in diesen Räumlichkeiten bei, bis alle Waren erhoben worden sind.

16. Force Majeure (Höhere Gewalt)
16.1 Die Gesellschaft haftet nicht für eine Vertragsverletzung aufgrund von Angelegenheiten oder Dingen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (einschließlich aber nicht beschränkt auf Transportunterbrechungen, Transportabbau, Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Handlungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunterbrechungen, Kriege, Unruhen oder zivile Aufruhr, Intervention oder öffentliche Gewalt, Explosion oder Unfall).

17. Verzicht auf Verletzung
17.1 Kein Versäumnis der Gesellschaft, auf eine strikte Erfüllung einer dieser Bedingungen zu bestehen, ist ein Verzicht auf ein Recht oder eine Abhilfe, die die Gesellschaft haben kann, und ist kein Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Verzug durch den Kunden.

18. Keine Zuordnung
18.1 Weder der Vertrag noch irgendwelche Rechte aus dem Vertrag können vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft geändert werden.

19. Trennbarkeit
19.1 sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Bestimmung von einem Gericht als rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar gehalten werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer ungültigen Bedingung tritt eine Bedingung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

20. Geltendes Recht
20.1 Diese Bedingungen und der Vertrag unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird Aachen vereinbart.
21. Endgültige Bedingungen
21.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Standort unserer Versorgungsanlage.
21.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bedingungen des UN- Kaufrechts sind ausdrücklich nicht anwendbar.
21.3 Alle Streitigkeiten aus oder in Bezug auf diesen Vertrag sind vor dem für unser Hauptquartier zuständigen Gericht zu entscheiden. Wir sind auch berechtigt, vor dem für den Hauptsitz des Lieferanten zuständigen Gericht Klage zu erheben.
21.4 sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.